Häufige Fragen

Hier finden Sie viele Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Für eine aufwändigere Schienenanfertigung kann auch mehr Zeit eingeplant werden.

Wer bezahlt die Handtherapie?

Mit einer gültigen Verordnung für Ergotherapie werden die Kosten der Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen.

Wie viele Sitzungen bekomme ich mit einer Verordnung?

Eine Verordnung umfasst maximal 9 Therapiesitzungen. Wir vereinbaren nur so viele Sitzungen wie nötig. Wenn es mehr als 9 Sitzungen braucht, können wir mit einer 2. Verordnung von einer ärztlichen Fachperson fortfahren.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Am besten rufen Sie uns an und machen telefonisch einen Termin ab. Falls wir den Anruf nicht entgegennehmen können (z.B. während einer Therapiesitzung), hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.

Wie bekomme ich eine Verordnung für Handtherapie?

Sie benötigen eine Verordnung für Ergotherapie. Diese wird von Ihrer Ärztin oder von Ihrem Arzt ausgestellt.

Kann ich auch ohne Verordnung in die Handtherapie kommen?

Wir behandeln auch Patienten, die bereit sind, die Kosten der Therapie selber zu tragen. In diesem Fall bezahlen Sie direkt nach der Therapiesitzung in bar.

Was muss ich zur ersten Therapiesitzung mitbringen?

Bitte bringen Sie eine gültige und von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterschriebene Ergotherapie-Verordnung sowie Ihre Versicherungsangaben (Krankenkassenkarte, Name und Schadennummer der Unfallversicherung).

Kann ich Termine absagen und verschieben?

Wir bitten Sie, Therapietermine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen oder zu verschieben.

Was passiert, wenn ich einen Termin versäume?

Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden wir privat in Rechnung stellen.